
Transportschäden – was im B2B-Versand zu beachten ist
Wir verpacken Ihre Ware sorgfältig und nach bestem Wissen. Trotzdem lassen sich Transportschäden auf dem Weg zum Empfänger nicht vollständig ausschließen. Im B2B-Versand geht die Gefahr für Verlust oder Beschädigung der Ware mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf Sie als Käufer über ( § 447 BGB).
Bitte prüfen Sie jede Sendung direkt bei Übergabe durch den Fahrer und lassen Sie jeden sichtbaren Schaden sofort im elektronischen Gerät bzw. auf dem Zustellbeleg vermerken. Ohne diesen Vermerk lehnen Versanddienstleister Schadenersatzansprüche häufig vollständig ab.
Unsere Unterstützung bei der Schadenmeldung erfolgt freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Wir helfen Ihnen gern bei der Aufbereitung der Unterlagen für den Versanddienstleister, können aber keine Regulierung oder Anerkennung des Schadens garantieren.
Ohne Prüfung bei Anlieferung & ohne Schadensvermerk beim Fahrer gibt es in der Regel keine Chance auf Erstattung. Prüfen – dokumentieren – vermerken – melden.
Schritt-für-Schritt: So verhalten Sie sich bei Transportschäden
Bitte halten Sie sich im Schadenfall möglichst genau an die folgenden Schritte. Nur so können Ansprüche gegenüber der Transportversicherung des Versanddienstleisters gesichert werden.
- Paket bei Übergabe prüfen
Kontrollieren Sie das Paket sofort bei Anlieferung auf sichtbare Schäden (eingedrückte Ecken, aufgerissene Stellen, durchfeuchtete Kartons usw.), bevor Sie den Empfang bestätigen. - Schaden dokumentieren
Stellen Sie Beschädigungen fest, dokumentieren Sie diese direkt. Beschreiben Sie den Schaden möglichst konkret (z. B. „Karton eingedrückt, Inhalt vermutlich beschädigt“). - Niemals ohne Schadensvermerk unterschreiben
Unterschreiben Sie den Zustellbeleg nicht, ohne dass der Schaden im elektronischen Gerät des Fahrers oder auf dem Papierbeleg vermerkt wurde. Lassen Sie sich im Zweifel anzeigen, dass der Status „beschädigt“ bzw. ein entsprechender Text erfasst wurde. - Fotos machen – unbedingt
Fertigen Sie mehrere aussagekräftige Fotos an:- gesamte Verpackung von außen (alle Seiten),
- Nahaufnahmen der beschädigten Stellen,
- Fotos der Versandlabels mit Tracking-Nummer,
- Fotos des beschädigten Inhalts nach dem Öffnen.
- Ware & Verpackung aufbewahren
Bewahren Sie die komplette Verpackung und die beschädigte Ware auf, bis der Versanddienstleister den Schaden geprüft hat. Bitte nichts voreilig entsorgen. - Schaden am selben Tag melden
Melden Sie den Schaden möglichst am Tag der Zustellung:- direkt beim Versanddienstleister über dessen Schadensformular (so geht es oft am schnellsten),
- und zusätzlich bei uns per E-Mail an support@sichtbeton-cire.de.
Für unsere Unterstützung benötigen wir mindestens:
Firmenname, Kontaktperson, Bestell-/Rechnungsnummer, Sendungsnummer,
Fotos von Karton, Label und Schaden sowie den Zustellbeleg mit Schadensvermerk.
Abstellgenehmigung (Abstellerlaubnis) – unsere dringende Empfehlung
Wir empfehlen Ihnen dringend, keine generelle Abstellgenehmigung zu erteilen (z. B. „im Treppenhaus abstellen“, „vor der Tür ablegen“). Wird ein Paket ohne Kontrolle abgestellt, lassen sich Transportschäden häufig nicht mehr eindeutig nachweisen – der Versanddienstleister lehnt eine Regulierung dann oft ab.
3. Hinweis zur Abstellgenehmigung (mit Zustimmung)
Pakete, die mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung im Treppenhaus oder an einem anderen Ort abgestellt werden, unterliegen besonderen Bedingungen.
- Schäden oder Verluste können unter Umständen nicht mehr durch den Versanddienstleister oder den Absender abgesichert werden.
- Eine Prüfung bei Übergabe findet nicht statt – damit fehlen wichtige Nachweise für die Transportversicherung.
Unsere Empfehlung: Wenn möglich, lassen Sie Pakete nur persönlich gegen Unterschrift übergeben und prüfen Sie die Ware direkt.
4. Abstellung ohne Ihre Genehmigung – was tun?
Wird ein Paket ohne Ihre ausdrückliche Abstellgenehmigung vom Versanddienstleister im Treppenhaus oder an einem anderen Ort abgestellt, liegt die Verantwortung für eventuelle Schäden oder Verluste grundsätzlich beim Versanddienstleister.
In diesem Fall sollten Sie:
- dem Versanddienstleister mitteilen, dass die Ware ohne Ihre Zustimmung abgestellt wurde,
- eine Prüfung des Vorfalls verlangen und auf den Schaden hinweisen.
Beweise sichern:
- Dokumentieren Sie den Ort der Abstellung mit Fotos,
- fotografieren Sie Verpackung und Inhalt (auch dann, wenn äußerlich nichts zu sehen ist, aber der Inhalt beschädigt ist).
Bitte beachten Sie: Bei einer nicht autorisierten Abstellung besteht ein Kontrollverlust über die Ware. Melden Sie den Schaden deshalb umgehend, da Verzögerungen die Durchsetzung von Ansprüchen deutlich erschweren können.
Unsere Unterstützung bei Transportschäden
Im B2B-Versand tragen Sie als Käufer das Transportrisiko ab Übergabe an das Transportunternehmen. Wir haften daher nicht für Schäden, die während des Transports entstehen und durch den Versanddienstleister oder dessen Versicherung zu regulieren sind.
Trotzdem lassen wir Sie nicht allein: Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Aufbereitung der Unterlagen und bei Rückfragen zur Schadenmeldung beim Versanddienstleister. Diese Unterstützung erfolgt freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Kontakt für Rückfragen & Unterstützung:
E-Mail: support@sichtbeton-cire.de
Bitte geben Sie im Betreff möglichst „Transportschaden + Bestellnummer“ an.
Durch die Beachtung der oben genannten Schritte helfen Sie mit, den Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten und die Chancen auf eine zügige Regulierung durch den Versanddienstleister zu erhöhen.